Mietspiegel

Ein Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum. Er bietet eine Übersicht über die in einer Gemeinde üblichen Entgelte, die für Wohnungen unterschiedlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden. Das Instrument sorgt für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und unterstützt Mieter sowie Vermieter bei der Festlegung und Anpassung fairer Mietpreise. Die Bereitstellung objektiver Daten zur Mietpreishöhe ist ein wichtiger Schritt, um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern über die Angemessenheit der Miete zu reduzieren.

Ein einfacher Mietspiegel wird typischerweise alle zwei Jahre aktualisiert und ist weniger detailliert als der qualifizierte Mietspiegel, der strengeren wissenschaftlichen Anforderungen unterliegt und daher eine höhere Rechtssicherheit bietet. Der einfache Mietspiegel basiert auf einer Sammlung von Mietdaten, die aus bestehenden Mietverhältnissen gewonnen werden. Dabei müssen die methodischen Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels nicht erfüllt sein.

Innerhalb unseres Geschäftsgebietes verfügen einzelne Gemeinden über einen Mietspiegel. Diese stellen wir Ihnen nachstehend als Service zur Verfügung. Bei den Mietspiegeln handelt es sich um einfache Mietspiegel gemäß § 558c BGB.

Herausgeber des Mietspiegels ist die jeweilige Gemeinde und nicht der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw.

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